Wohnhäuser 9


Wohnhaus in Stockach

Flachdachhaus mit späterer Dachgeschoss-Aufstockung

Richtigstellung von Falschinformationen der Stockacher Stadtverwaltung:

1. Die Höhen der obigen Dachaufstockung wurden vom Stockacher Bauamt und den Stadträten mündlich genehmigt.

 

2. Es folgte der Einspruch eines weit entfernten Bürgers (d.h. kein Nachbar des Bauherrn) über seinen Anwalt: "Das Baurechtsamt ist nämlich der - fälschlichen Ansicht - , dass die Firsthöhe in Verlängerung der Außenwand zu bestimmen sei."

 

3. Daraufhin verdrehte der Bürgermeister die Tatsachen und machte mich, anstatt sein Bauamt, öffentlich verlogen zum Sündenbock! Es folgte eine erneute Abstimmung der völlig falsch informierten Stadträte < ohne Erklärung des wahren Sachverhaltes und mit falschen Höhenangaben! Die gesamte Abstimmung war ein verlogener Skandal ! > Somit ungültig !

 

4. Laut Urteil meiner Rechtsanwälte ist der fehlerhafte Bebauungsplan "Stollenbreite- Goldäcker-Wettweier" > Ungültig !

 

5. Evtl. werde ich noch über weitere unzulässig-seltsame Vorfälle in Stockach berichten, z.B. müssen Streitigkeiten wegen fehlerhaften Bebauungsplänen auf dem Rücken der Bauherren und Architekten gegen die Stadtverwaltung ausgetragen werden! Inzwischen vergehen Jahre und die Baupreise steigen und steigen wegen einer Bauverhinderungsbehörde > Widerlich !

 

Jürgen Wolf, Freier Architekt

Stockach


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